Antwort Wo steht das Top-Prinzip? Weitere Antworten – Was ist das Top-Prinzip
Das TOP-Prinzip bezeichnet eine Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz und legt dabei eine bestimmte Reihenfolge von Maßnahmen fest: Demnach werden technische Schutzmaßnahmen priorisiert, gefolgt von organisatorischen Maßnahmen und zuletzt persönlichen Schutzmaßnahmen.Das TOP-Prinzip im Arbeitsschutz bezeichnet eine Hierarchie von Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und Gefahrenminimierung am Arbeitsplatz. Es ist ein Abkürzung, welche für die Worte Technisch, Organisatorisch und Persönlich steht (TOP).Das S steht für Substitution, das T, O und P für technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen. In dieser Reihenfolge soll geprüft werden, ob es passende Maßnahmen zum Schutz vor einer Gefährdung gibt.
In welcher Reihenfolge sind die Schutzmaßnahmen zu ergreifen : Es legt die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen fest, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten:
- Substitution:
- Technische Schutzmaßnahmen:
- Organisatorische Schutzmaßnahmen:
- Persönliche Schutzmaßnahmen:
Was ist das Stop Prinzip
Das STOP-Prinzip wird auch als STOP-Hierarchie, -Reihenfolge oder -Rangfolge bezeichnet. „STOP“ ist ein so genanntes Akronym, also ein Wort, dessen Buchstaben die Anfangsbuchstaben in diesem Fall der jeweiligen Hierarchiestufe von Schutzmaßnahmen sind.
Welche Maßnahmen zur Absturzsicherung sollen nach dem Top Prinzip grundsätzlich zuerst getroffen werden : Jegliche Maßnahmen, die der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:
- T – technische Maßnahmen.
- O – organisatorische Maßnahmen.
- P – persönliche Maßnahmen.
Gefährdungsbeurteilungen werden benötigt, um die Gefahren eines Arbeitsplatzes oder eines Arbeitssystems zu identifizieren und zu bewerten. Dazu gehören die Identifizierung möglicher Gefährdungen, die Bewertung des Risikos, ein Plan zur Behandlung des Risikos und die Dokumentation der Ergebnisse.
Gefährdungsbeurteilung Sieben Schritte
- Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen.
- Schritt 2: Gefährdungen ermitteln.
- Schritt 3: Gefährdungen beurteilen.
- Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen.
- Schritt 5: Schutzmaßnahmen umsetzen.
- Schritt 6: Wirksamkeit prüfen.
- Schritt 7: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben.
Welche drei Maßnahmen hat der Arbeitgeber durchzuführen Bevor ein Beschäftigter eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen ausübt
Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Informationen über den verwendeten oder bei Tätigkeiten entstehenden Gefahrstoff einholen; gesundheitsgefährdende Eigenschaften in Erfahrung bringen.
- Voraussichtliche Expositionshöhe sowie Art der Exposition am Arbeitsplatz für die jeweilige Tätigkeit.
Hierzu gehören insbesondere Regelungen, Festlegungen oder Praktiken, wie Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitsaufgaben, Kooperation, Information, Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtgestaltung, Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote.(1) Die Substitution ("S") ist die wirksamste Schutzmaßnahme. Sie bezeichnet den Ersatz eines Gefahrstoffes oder eines Verfahrens durch einen Gefahrstoff oder Verfahren mit einer insgesamt geringeren Gefährdung. Sie steht deshalb an erster Stelle des STOP-Prinzips.
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt – das sogenannte STOP-Prinzip (auch STOP-Hierarchie, STOP-Reihenfolge oder STOP-Ranking).
Wo sind technische Schutzmaßnahmen geregelt : Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt – das sogenannte STOP-Prinzip (auch STOP-Hierarchie, STOP-Reihenfolge oder STOP-Ranking).
Wann ist eine Absturzsicherung Pflicht : Für Verkehrswege auf Baustellen, die nicht in Nummer 5.2 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung genannt sind, sind Maßnahmen gegen Absturz ab einer Absturzhöhe von mehr als 1,00 m erforderlich.
In welchem Gesetz steht die Gefährdungsbeurteilung
Diese Pflicht ist im Arbeitsschutzgesetz verankert und besteht seit 1997. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dient dazu, den Ist- mit dem Soll-Zustand zu vergleichen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen so überprüfen zu können.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Arbeitsschutz ist immer Chefsache! Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.Die Gefährdungsbeurteilung ist in allen Unternehmen ab einem Beschäftigten Pflicht. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass sie fachkundig durchgeführt und dokumentiert wird. Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen sollen so wirksam verhindert werden.
Wo findet man die Gefährdungsbeurteilung : Weiterführende Informationen
- "Gefährdungsbeurteilung" auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
- "Gefährdungsbeurteilung" auf der Seite der Europäischen Argentur für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
- Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG.
- GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation.